NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017
LGBl-N 2023/44
Mit der Nov wurden die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedürfen, von folgenden Gemeinden auf die Bezirkshauptmannschaften übertragen: