Die Turbulenzen im NR rund um die Erlassung eines neuen EnergieeffizienzG haben nun ein Ende. Nach dem Scheitern der angekündigten Neufassung an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wurde nunmehr mit BGBl I 2023/59 eine Nov der Stammfassung erlassen, die sich - abgesehen von den Verfassungsbestimmungen - kaum von der abgelehnten RV - unterscheidet.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.