Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Stromanteil aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 100 Prozent erreichen soll. In Anbetracht der Energie- und Klimakrise ist dies ein logischer Schritt, der gegangen werden muss, um Energieunabhängigkeit zu erreichen. Doch um diesen Weg zu beschreiten, müssen geltende Verfahren deutlich beschleunigt werden.Die TEN-E-VO, das StEntG, die Nov zum UVP-G 2023 oder die kürzlich erlassene Notfall-VO bilden wichtige Eckpunkte zur Verfahrensbeschleunigung und zum Ausbau erneuerbarer Energieinfrastrukturprojekte. Inwiefern einzelne Maßnahmen zu einer tatsächlichen Beschleunigung der Verfahren beitragen, bleibt jedoch fraglich, zumal wichtige Praxisfragen (teilweise) ausgeklammert werden oder nur behelfsmäßig geregelt sind.

