Am 1. 3. 2023 wurde die Nov des UVP-G vom Nationalrat beschlossen, der Bundesrat hat am 16. 3. 2023 kein Veto eingelegt. Einige der Neuerungen umfassen die folgenden Maßnahmen:
Nach dem neuen § 4a sind die widmungsrechtlichen Anforderungen nach den Materiengesetzen für Windkraftprojekte bei Fehlen einer örtlichen (und überörtlichen) Raumplanung nicht anzuwenden.

