Steiermärkisches Bergsportgesetz
LGBl-St 2022/88
Das G regelt für Berg- und Schitouren, Bergwanderungen, Canyoningtouren und das Sportklettern die Berufsausbildung und entgeltliche Berufsausübung als Führerin/Führer und Begleiterin/Begleiter sowie den entgeltlichen Unterricht der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse.

