Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019
LGBl-B 2022/90
Mit der Nov wurde eine Neuregelung für Eigenverbrauchsanlagen eingefügt. Es wurde festgelegt, dass Photovoltaikanlagen, die mittels Direktleitung an Betriebsstätten angebunden sind und deren Energieproduktion zu mindestens 70 % zur Versorgung der zugehörigen Betriebsstätte vorgesehen ist (Eigenversorgungsanlagen), auf sich in einer Eignungszone befindlichen Betriebs- oder Industriegebietsflächen errichtet werden können, wenn die betreffende Fläche in einem räumlichen und funktionellen Zusammenhang mit der Betriebsstätte steht.

