Mit LGBl-T 2022/88 wurde die Tiroler PflanzenschutzmittelbeschränkungsV (TPSMBV) erlassen. Die V regelt die Beschränkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Förderung nichtchemischer Methoden aufgrund des § 6 Abs 1 und 2 Tir PflanzenschutzmittelG 2012.
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