Im Jahr 2011 wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (FN ) (BVG Kinderrechte) erlassen. Darin sind verschiedene eigenständige Grundrechte für Kinder verankert. (FN ) Die Auseinandersetzung mit diesen fand bislang allerdings bloß verhalten statt, Kindergrundrechte haben Lehre und Praxis nur wenig beschäftigt. (FN ) Dabei hat insb Art 1 BVG Kinderrechte als soziales Grundrecht auf Wahrung des Kindeswohls unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit auch eine klimaschutzrechtliche Dimension, die dieser Beitrag näher beleuchtet.

