Mit LGBl-V 2022/45 wurde die FischereiV geändert. Für Sitzungen des Fischereibeirats wurde die Möglichkeit geschaffen, diese auf Anordnung des Vorsitzenden in Form einer Videokonferenz abzuhalten.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Mit LGBl-V 2022/45 wurde die FischereiV geändert. Für Sitzungen des Fischereibeirats wurde die Möglichkeit geschaffen, diese auf Anordnung des Vorsitzenden in Form einer Videokonferenz abzuhalten.
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