Anfang April 2022 hatten EP und Rat das 8. Umweltaktionsprogramm (UAP) vorgelegt (vgl RdU 2022/72, 155). Die EK ist dafür zuständig, die Fortschritte bei der Verwirklichung des Programmes jährlich zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten.
Anfang April 2022 hatten EP und Rat das 8. Umweltaktionsprogramm (UAP) vorgelegt (vgl RdU 2022/72, 155). Die EK ist dafür zuständig, die Fortschritte bei der Verwirklichung des Programmes jährlich zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten.
