Mit LGBl-T 2022/40 wurde das Tir JagdG 2004 geändert. Die wesentlichsten Punkte der Nov waren
begriffliche Klarstellungen (zB "Wildschaden", "invasive gebietsfremde Arten");
Liberalisierung und Vereinfachung der jagdwirtschaftlichen Bestimmungen (zulässige Anzahl an Jagenden pro Fläche, Anforderungen für die Ausübung der Jagdleitung, "offene" Jagderlaubnis für sämtliches bejagbares Wild, Grünvorlage in elektronischer Form);

