Mit LGBl-S 2022/18 wurde die Heizungsanlagen-V 2010 geändert. Es wurden neue Begriffsbestimmungen eingefügt sowie Regelungen für Verfügungsberechtigte von Anlagen betreffend deren Genehmigungsbescheide erlassen, die deren Aufbewahrung und Vorzeigepflichten betreffen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

