Mit BGBl I 2022/26 wurde das UmweltförderungsG novelliert. Der von Österreich erstellte und von der EK genehmigte Österreichische Aufbau- und Resilienzplan 2020 - 2026 (ÖARP) sieht Förderungen für Investitionen und Maßnahmen vor, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich "Flächenrecycling" und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden.

