Mit LGBl-St 2022/15 wurde das Stmk RaumordnungsG 2010 geändert. Die Nov diente va der Anpassung an unionsrechtliche Bestimmungen. Wesentliche Punkte der Nov waren
die Aufnahme einer verpflichtenden Umweltprüfung bei der Erstellung und Änderung von Plänen und Programmen (Entwicklungsprogramme, örtliche Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne), sofern diese geeignet sind, Grundlage für ein Projekt zur Errichtung oder wesentlichen Änderung von Seveso-Betrieben zu sein;

