Mit LGBl-N 2020/65, ausgegeben am 17. 8. 2020, wurde das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 geändert. Um den Vorgaben der Leitziele des NÖ ROG und der örtlichen Raumplanung gerecht zu werden, wurden seitens des Landes in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden die entsprechenden überörtlichen Vorgaben wie die regionalen Raumordnungsprogramme oder die sektoralen Raumordnungsprogramme (wie etwa die V über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ) entwickelt.

