Mit BGBl II 2020/331, ausgegeben am 22. 7. 2020, wurde die Radioaktive Abfälle-VerbringungsV 2009 geändert. Die Änderungen dienten der Anpassung an die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes, wodurch einige systematische Änderungen erfolgten.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

