Bis Ende 2019 hatten die MS ihre nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP), zu deren Erstellung sie nach der sog Governance-VO verpflichtet waren, vorzulegen. Bereits Mitte 2019 hat die EK ihr vorliegende Entwürfe geprüft und den MS Hinweise zur Überarbeitung ihrer NEKP gegeben (vgl RdU 2019/119, 208).

