Mit LGBl-O 2020/26, ausgegeben am 16. 3. 2020, wurde die V, mit der Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen und sonstige Gasanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 und weniger als 50 MW, kurz: OÖ .
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.