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Ersatz von Personenschäden im Nachbarrecht

RechtsprechungJudikaturEva Schulev-Steindl, Ferdinand KerschnerRdU 2020/71RdU 2020, 128 - 132 Heft 3 v. 12.6.2020

1. Von der Genehmigung einer Anlage nach § 364a ABGB ist die abstrakte Gefährdung der körperlichen Sicherheit mitumfasst.

2. Verwirklicht sich die Gefahr und entsteht daraus tatsächlich ein Personenschaden, kommt neben der allgemeinen Verschuldenshaftung nur die direkt aus § 364a ABGB resultierende Gefährdungshaftung in Betracht.

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