Mit LGBl-B 2019/94, ausgegeben am 12. 12. 2019, wurde das Bgld PflanzenschutzG 2019 eingeführt. Das Gesetz dient der Ausführung der Grundsatzbestimmungen des PflanzenschutzG 2018, BGBl I 2018/40, und der Etablierung von Begleitmaßnahmen zur Durchführung der VO der EU, soweit diese Regelungen zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen auf Landesebene betreffen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.