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Umfang des Entschädigungsanspruchs nach § 34 Abs 4 WRG

RechtsprechungJudikaturN. N.RdU 2020/46RdU 2020, 83 - 88 Heft 2 v. 15.4.2020

Nach § 34 Abs 4 WRG besteht kein umfassender Entschädigungsanspruch, wie er § 4 EisbEG zugrunde liegt, wonach alle durch die Enteignung bedingten vermögensrechtlichen Nachteile (also insb die Minderung des Verkehrswerts des betroffenen Grundstücks) zu ersetzen sind.

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