Mit BGBl II 2019/360, ausgegeben am 30. 11. 2019, wurde die V des Vorstands der E-Control über die Ausnahme von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale und über die Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte (BefreiungsV Ökostrom 2012) geändert.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.