Mit LGBl-St 2019/75, ausgegeben am 7. 10. 2019, wurde das G über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt geändert. Hauptgesichtspunkt der Nov waren die Umsetzung der AarhK und damit die Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.