Mit BGBl II 2019/173, ausgegeben am 27. 6. 2019, wurde die V der BM für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Elektroaltgeräteverordnung geändert wird (EAG-V-Nov 2019), erlassen. Die Nov diente der Anpassung an Unionsrecht.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.