Ua aufgrund unionsrechtlicher Verpflichtungen wurde das UVP-G 2000 mit BGBl I 2018/80 novelliert. Dies sowie die weiteren Neuerungen der Nov sollen im folgenden Beitrag in zwei Teilen aufbereitet werden. Gleichsam wird ein Blick auf die ebenfalls den Ablauf von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren ändernden Bestimmungen des neuen Standortentwicklungsgesetzes geworfen.