Mit LGBl-V 2019/3, ausgegeben am 14. 1. 2019, wurde das Landes-AWG novelliert. Die Nov aufgrund des Initiativantrags legt fest, dass die Geldstrafen, welche aufgrund von Übertretungen des Littering-Verbots eingehoben werden, jener Gemeinde zufließen, in deren Gebiet die Übertretung begangen wurde, und nicht mehr dem Land.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.