vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorarlberg

Aktuelles UmweltrechtLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2019/50RdU 2019, 75 Heft 2 v. 11.4.2019

Mit LGBl-V 2019/3, ausgegeben am 14. 1. 2019, wurde das Landes-AWG novelliert. Die Nov aufgrund des Initiativantrags legt fest, dass die Geldstrafen, welche aufgrund von Übertretungen des Littering-Verbots eingehoben werden, jener Gemeinde zufließen, in deren Gebiet die Übertretung begangen wurde, und nicht mehr dem Land.

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!