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Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot beim Grundwasser und Individualrechtsschutz

BeitragSchwerpunkt WasserrechtAufsatzSonja Berl, Florian BerlRdU 2019/3RdU 2019, 5 - 11 Heft 1 v. 18.2.2019

Es ist keine Überraschung, dass der EuGH rund drei Jahre nach seiner E zur Weser-Vertiefung ein weiteres Mal zu den Vorgaben der WRRL angerufen wurde. In der zu C-535/18 protokollierten Rechtssache hat sich der Gerichtshof nun mit dem Verschlechterungsverbot beim Grundwasser und insb auch damit zu beschäftigen, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen dieses von Einzelpersonen releviert werden kann.

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