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Wasserkraftwerke, Flusseintiefungen und nachträgliche Änderungen rechtskräftiger Bewilligungen

Wasserrecht; UmweltrechtJudikaturMMag.Dr. Volker Mauerhofer, Dipl.-Ing. Gerhard KlaszRdU 2018/35RdU 2018, 49 - 55 Heft 2 v. 19.5.2018

Normen: § 21 a WRG; Art 6 Abs 2 FFH-RL; § 105 WRG

Schlagwörter:

Flusskraftwerke; Geschieberückhaltung; Unterwassersicherung; Erosionszonen; Donaukraftwerke; Seitenarme; Verlandung; Verbuschung; Gewässerbewirtschaftungsplan; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Bewilligungsverfahren; Reinhaltungsvorkehrungen

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