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Sektbezeichnungsverordnung

BundesrechtWeinrechtn. n.RdU 2017/24RdU 2017, 20 Heft 1 v. 25.3.2017

Normen: BGBl II 2016/365; Art 83 Abs 2 VO 1308/2013/EU; § 13 Abs 1 WeinG; § 13 Abs 3 WeinG; § 22 WeinG

Schlagwörter:

Ursprungsbezeichnung; Qualitätswein; Schaumweinbereich; Rahmenbedingungen; Vermarktungschancen

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