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Kernzonenziele eines Nationalparks nicht auf dem Vereinbarungsweg abänderbar

NaturschutzrechtUmweltrecht; VerwaltungsrechtDr. Dietlinde HinterwirthRdU-LSK 2016/75RdU-LSK 2016, 256 Heft 6 v. 7.1.2017

Entscheidung: VwGH 30.9.2015, Ra 2015/10/0070

Normen: § 52 AVG; § 6 Kärntner Nationalpark- und BiosphärenG; § 12 Kärntner Nationalpark- und BiosphärenG

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