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Wasserrechtsgesetz

BundesrechtWasserrechtRdU 2014/119RdU 2014, 202 Heft 5 v. 1.10.2014

Normen: § 22 WRG; § 141a WRG

Schlagwörter:

Wasserbenutzungsrecht; Übertragbarkeit; Rechtsnachfolge; Gemeindezusammenlegung;

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