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Keine Haftung des Rechtsnachfolgers des Verursachers, Rechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers haftet hingegen

UmweltrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Dr. Peter SanderRdU 2013/25RdU 2013, 37 - 40 Heft 1 v. 1.2.2013

VwGH 21.11.2012, 2009/07/0118

Schlagwörter:

kontaminierte Liegenschaft; Behandlungsauftrag; subsidiäre Haftung des Liegenschaftseigentümers; Haftung des Rechtsnachfolgers; Haftungsbeschränkung; Vorteilserlangung; Haftung des Verursachers;

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