§ 30 Abs 5 OÖ ROG; § 13a AVG
In Hinblick auf die Errichtung einer Windkraftanlage im Grünland geht der VwGH vorliegend der Frage nach, ob ein solches Projekt raumordnungsrechtlich unter Zugrundelegung des entsprechenden Flächenwidmungsplans durchzusetzen ist. Wie weit geht die aus § 13a AVG abgeleitete Manuduktionspflicht?

