Zusammenfassung: Gegenständlich wird über die in BGBL I 2012/85 kundgemachte Novellierung der GewO informiert, wobei vor allem geänderte Kundmachungsvorschriften aber auch die Genehmigung von IPPC-Anlagen enthalten sind.
Rechtsgrundlagen: § 356 Abs 1 GewO; § 356a GewO; § 360 Abs 1a GewO; § 74 Abs 2 GewO