§ 42a WRG; § 55j WRG
Der Autor geht mit seinem Beitrag der Behandlung von Retentionsflächen unter Bezugnahme auf die Wasserrechtsnovelle 2011 nach. Dahingehend widmet er sich näher der Frage, wie diese Flächen enteignungsrechtlich behandelt werden, weil die betroffenen Liegenschaften bedeutend an Wert verlieren. Steht den Eigentümern Entschädigung zu?