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Bodenreform

RdU-LeitsätzeNatur - UmweltschutzDietlinde Hinterwirth (Bearbeitung); Ferdinand Kerschner (Bearbeitung)RdU-LSK 2012/31RdU-LSK 2012, 120 - 121 Heft 3 v. 1.6.2012

§ 89 Abs 1 Z 3 OÖ FlVfLG

Der VwGH führte zunächst aus, ob die Umweltanwaltschaft aus § 89 Abs 1 Z 3 des OÖ Flurverfassungsgesetzes ein subjektives Recht ableiten könne. Danach hatte er zu beurteilen, ob der Behörde ein Vorwurf bei der Interessenabwägung, die sie im Verfahren zu treffen hatte, gemacht werden könne.

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