Zusammenfassung: In vorliegender Sache thematisiert der Gerichtshof den Ermessensspielraum bei der Ausweisung besonderer Schutzgebiete, wobei hier vor allem auf die Gebiete Hansag (Bgld) und Niedere Tauern (Stmk), aber auch auf Maltsch, Freiwald, Pfeifer, Anger, Oberes Donautal und Untere Traun sowie Verwall eingegangen wurde.
Rechtsgrundlagen: Art 4 VSchRL; Art 6 FFH-RL; Art 7 FFH-RL

