§ 10 Abs 2 AVG; § 51 VwGG; § 58 Abs 1 VwGG
Vorliegende Entscheidung behandelt die Frage des Umfangs einer Bevollmächtigung zum Tätigwerden für eine Bürgerinitiative. Konkret war fraglich, ob von dieser auch Beschwerden vor dem VwGH erfasst werden.
VwGH 6.10.2009, 2009/04/0017

