§ 15 Abs 1 WRG; § 105 Abs 1 WRG; § 111 WRG; § 3 Abs 1 Z 1 AWG
Vorliegendes Judikat hatte sich eingehend mit der Qualifikation von Räumschnee als Stoff iSd § 3 Abs 1 Z 1 AWG 2002 zu befassen und zu klären, ob Fischereirechte der Einbringung von Räumschnee in Gewässer entgegenstehen.

