§ 74 Abs 2 GewO; § 77 GewO
In vorliegender Sache hatte der VwGH die Frage einer Klärung zuzuführen, ob ein lärmtechnischer Sachverständiger im Rahmen eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens seinen Aufgaben ausreichend nachgekommen ist.
VwGH 10.12.2009, 2007/04/0168

