Zusammenfassung: Im Kern der angesprochenen Novellierung der Düngemittelverordnung steht die Aufbewahrungspflicht schriftlicher Aufzeichnungen, um die Effizienz von Betriebskontrollen zu garantieren.
Schlagwörter:
DüngemittelV; Novelle; Düngemittelverordnung; Aufbewahrungspflicht; schriftliche Aufzeichnungen; Betriebskontrollen; ;

