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Düngemittel

UmweltrechtGesetzgebungUniv.-Prof. Dr. Nicolaus Raschauer, Linz (Bearbeitung)RdU 2010/97RdU 2010, 163 Heft 5 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Im Kern der angesprochenen Novellierung der Düngemittelverordnung steht die Aufbewahrungspflicht schriftlicher Aufzeichnungen, um die Effizienz von Betriebskontrollen zu garantieren.

Schlagwörter:

DüngemittelV; Novelle; Düngemittelverordnung; Aufbewahrungspflicht; schriftliche Aufzeichnungen; Betriebskontrollen; ;

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