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Schadstofffreisetzung und -verbringung

UmweltrechtGesetzgebungUniv.-Prof. Dr. Nicolaus Raschauer, Linz (Bearbeitung)RdU 2010/104RdU 2010, 165 Heft 5 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Die Umsetzung des Aarhus Übereinkommens wird durch BGBl III 2010/51 kundgemacht. Dieses hat gesetzändernden Charakter und verlangt die Errichtung eines Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregisters.

Schlagwörter:

Schadstofffreisetzung; Schadstoffverbringung; BGBl III 2010/51; Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregister; Aarhus Übereinkommen;

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