Zusammenfassung: In Umsetzung der RL 2010/31/EU sollen Mitgliedsstaaten zur Setzung von Mindeststandards betreffend die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angehalten werden. Ziel ist es, die Energieeffizienz in der EU um 20% zu steigern.
Rechtsgrundlagen: RL 2010/31/EU

