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RL 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl 2010/153, 13

EuroparechtGesetzgebungVerena Madner (Bearbeitung)RdU 2010/92RdU 2010, 161 Heft 5 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: In Umsetzung der RL 2010/31/EU sollen Mitgliedsstaaten zur Setzung von Mindeststandards betreffend die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angehalten werden. Ziel ist es, die Energieeffizienz in der EU um 20% zu steigern.

Rechtsgrundlagen: RL 2010/31/EU

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