Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Änderung des Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes in 13 Punkten. Vor allem behördliche Überprüfungsmöglichkeiten bei Verdacht der konsenswidrigen Errichtung von Anlagen verdienen Erwähnung.
Rechtsgrundlagen: Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

