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Der Anlageninhaberbegriff des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002

UmweltrechtJohann TessarRdU 2008/22RdU 2008, 46 - 53 Heft 2 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Das AWG 2002 kennt die unterschiedlichsten Begriffe: " Inhaber einer Behandlungsanlage", " Inhaber einer Deponie", " Inhaber einer Anlagengenehmigung" etc. Der Autor erörtert in seinem Beitrag, dass trotz der unterschiedlichen Terminologie, dem AWG ein Anlageninhaberbegriff zugrunde liegt.

Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 2 AWG; § 62 Abs 4 AWG; § 309 ABGB

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