§ 31 oö StrassenG 1991
Der VwGH beschreibt die Rechtsposition der Grundeigentümer im straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Bestand einer Trassenverordnung und bejaht die Zulässigkeit der getrennten Führung der straßenbaurechtlichen Verfahren über Teilstrecken.