Art 9 Protokoll Bodenschutz der Alpenkonvention
Der Autor nimmt zur Auslegung des Art 9 Abs 1 des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention und der darin festgelegten Erhaltungspflichten bezüglich Mooren Stellung und beschreibt in diesem Zusammenhang auch die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen.