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RdU-Leitsatzkartei - Kausalitätsvermutung nur bei Gewässerverunreinigung

ZivilrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2007/53RdU-LSK 2007, 133 Heft 4 v. 1.8.2007

§ 26 Abs 5 WRG

Die Kausalitätsvermutung iSd § 26 Abs 5 WRG gelangt nur bei Schädigungen durch Gewässerverunreinigungen zum Tragen.

OGH 23.1.2007, 1 Ob 254/06v

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