§ 28 Abs 3 TSchG; § 2 Abs 2 TSch-VeranstV; § 1 oö VeranstaltungsG
Der VfGH verfügt die Aufhebung des § 2 Abs 2 der Tierschutz-VeranstaltungsV, da das Ausstellungsverbot für gefangene Singvögel mit der bundesstaatlichen Rücksichtnahmepflicht nicht in Einklang zu bringen wäre.