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Heranrückende Wohnbebauung und bestehende landwirtschaftlicher Betrieb

BaurechtFerdinand KerschnerRdU-LSK 2007/35RdU-LSK 2007, 92 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 48 nö BauO 1996

Die Emissionsbelastung aus landwirtschaftlichen Betrieben in einem Bauland-Agrargebiet begründet keine Verletzung der subjektiven-öffentlichen Rechte der Nachbarn und ist daher in einem Baugenehmigungsverfahren bezüglich einer Wohnhausanlage nicht zu beachten.

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